1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unterliegen jedes Angebot und jeder (auch zukünftige) Vertrag diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen integralen Bestandteil des Vertrages bilden und die Einkaufsbedingungen des Kunden ausschließen. Abweichungen, Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind NV Vebim nur dann entgegenhaltbar, wenn NV Vebim ihnen ausdrücklich und vorher schriftlich zugestimmt hat.
2. Preise, Broschüren, Kataloge oder Angebote sind unverbindlich und verpflichten NV Vebim in keiner Weise. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot von NV Vebim innerhalb der festgelegten Frist schriftlich vom Kunden angenommen wird oder sobald NV Vebim mit der Ausführung beginnt.
3. Vereinbarte Fristen sind unverbindlich. Eine etwaige Verspätung, sofern sie nicht offensichtlich unangemessen und ausschließlich NV Vebim zuzuschreiben ist, kann keinen Anlass zur Auflösung des Vertrages und/oder zur Zahlung einer Entschädigung an den Kunden geben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Änderungen an Bestellungen oder Arbeiten führen automatisch zu einer Verlängerung der vereinbarten Fristen. Die Überschreitung der Zahlungsfrist für Anzahlungen wird der Frist hinzugerechnet.
4. Der Preis erhöht sich von Rechts wegen um alle Steuern und Abgaben, die von welcher Behörde auch immer erhoben werden oder zu erheben sind, wie sie am Tag der Lieferung gelten. Unsere Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Jede Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Kunden.
5. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt gültigen Lohnkosten, Lieferantenpreisen, Kosten für Materialien und Rohstoffe, Sozialabgaben und staatlichen Lasten, Transportkosten und Versicherungsprämien, Wechselkursen und/oder sonstigen Kosten sowie der geltenden Gesetzgebung. Sollten sich nach Vertragsabschluss einer oder mehrere dieser objektiven Preisfaktoren erhöhen oder sollte eine Gesetzesänderung zu einer Erhöhung der Kosten führen, kann der Teil des Preises, der sich auf diese Faktoren bezieht, entsprechend angepasst werden, jedoch höchstens bis zu 80 % des Preises und gemäß den gesetzlich zulässigen Normen. Die Preisanpassung erfolgt nach schriftlicher Mitteilung.
6. Verantwortung und Risiko für die Waren gehen ab Vertragsabschluss auf den Kunden über. Die Waren bleiben jedoch Eigentum von NV Vebim bis zur vollständigen Bezahlung des Preises (einschließlich Verzugszinsen und Schadenersatz). Bis dahin verpflichtet sich der Kunde, die Waren weder zu veräußern noch zu verpfänden oder mit Sicherheiten zu belasten. Im Falle der Nichtzahlung hat der Kunde die Waren auf erstes Verlangen von NV Vebim unverzüglich und in gutem Zustand an NV Vebim zurückzugeben. Hat der Kunde die Waren dennoch veräußert oder belastet, gilt der Eigentumsvorbehalt infolge dinglicher Subrogation für die Forderung hinsichtlich des Kaufpreises gegenüber dem Dritterwerber. Der Eigentumsvorbehalt gilt ebenfalls, wenn die gelieferten Waren verarbeitet oder mit anderen Waren vermischt wurden.
7. Die bestellten Waren und Materialien werden stets ab Werk/Lager geliefert (Incoterms® 2020 Ex Works) und am Lieferort angenommen. Der Transport erfolgt auf Risiko des Kunden, selbst wenn vereinbart wurde, dass NV Vebim den Transport übernimmt.
8. Rechnungen sind am Sitz von NV Vebim bar und ohne Abzug zahlbar. Sofern nicht anders bestimmt, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum. Das Einbehalten von Sicherheiten bei der Zahlung einer Rechnung ist nicht zulässig. Beanstandungen von Rechnungen müssen unter Androhung des Verfalls innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per eingeschriebenem und begründetem Schreiben erfolgen.
9. Bei Nichtzahlung durch den Kunden am Fälligkeitstag sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen ab dem Fälligkeitstag geschuldet, berechnet zum Referenzzinssatz zuzüglich acht Prozentpunkten gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 02.08.2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs bei Handelstransaktionen. Darüber hinaus wird jeder geschuldete Betrag von Rechts wegen um 10 % erhöht, mit einem Mindestbetrag von 50,00 EUR, unbeschadet des Rechts von NV Vebim, zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, wenn ein höherer Schaden nachgewiesen wird.
10. Wird in den besonderen Bedingungen eine Ratenzahlung vereinbart, wird der noch offene Saldo von Rechts wegen sofort fällig, zuzüglich Zinsen und Schadenersatz, sobald eine Rate nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt wird.
11. Teilzahlungen werden stets unter allen Vorbehalten und ohne nachteilige Anerkennung angenommen und vorrangig auf etwaige (gerichtliche) Kosten, sodann auf fällige Zinsen, anschließend auf den Schadenersatz und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
12. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung am Fälligkeitstag und nach eingeschriebener Inverzugsetzung kann NV Vebim jederzeit die (außergerichtliche) Auflösung des/der Verträge zu Lasten des Kunden wählen, mittels eingeschriebenem Schreiben. In diesem Fall schuldet der Kunde von Rechts wegen eine Schadenersatzpauschale, deren Mindestbetrag auf 25 % des Preises exklusive Mehrwertsteuer festgelegt wird, unbeschadet des Rechts von NV Vebim, einen höheren Schaden nachzuweisen.
13. NV Vebim ist berechtigt, für alle ihr geschuldeten Beträge ein Zurückbehaltungsrecht an allen in ihrem Besitz befindlichen Waren des Kunden auszuüben. Dies gilt auch im Falle von Konkurs, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit des Kunden.
14. NV Vebim ist jederzeit berechtigt, Beträge, die sie dem Kunden schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die der Kunde ihr schuldet, selbst wenn diese aus getrennten Verträgen stammen. Diese gegenseitigen Forderungen gelten als unteilbares Ganzes. Diese Bestimmung gilt auch im Falle von Konkurs, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit des Kunden, unabhängig davon, ob die Forderung fällig, bestimmt oder sicher ist.
15. Wenn objektive Elemente (wie protestierte Wechsel, Kündigung von Krediten, Sicherungs- oder Vollstreckungspfändungen, Zahlungsrückstände gegenüber Gläubigern usw.) auf Liquiditätsprobleme des Kunden hinweisen, ist NV Vebim berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vom Erhalt ausreichender Sicherheiten abhängig zu machen.
16. NV VEBIM verpflichtet sich, Waren zu liefern und Arbeiten auszuführen, die mit dem angenommenen Angebot übereinstimmen. Die Übereinstimmung wird vermutet, wenn die Waren oder Arbeiten der Beschreibung im angenommenen Angebot entsprechen. Die Beweislast für die Nichtkonformität der gelieferten Waren oder ausgeführten Arbeiten liegt beim Kunden.
17. Sofern die Annahme der Lieferung der Waren oder der Ausführung der Arbeiten nicht ausdrücklich erfolgt ist, müssen Beanstandungen hinsichtlich der Konformität und sichtbarer Mängel unter Androhung des Verfalls innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung der Waren oder Ausführung der Arbeiten per eingeschriebenem Brief erfolgen und vor Inbetriebnahme, Behandlung, Verarbeitung oder Weiterverkauf durch den Kunden oder Dritte.
18. NV Vebim haftet nur für unsichtbare oder verborgene Mängel, wenn diese sich innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Lieferung der Waren oder Ausführung der Arbeiten manifestieren. Weder die Haftung noch die Kenntnis verborgener Mängel seitens NV Vebim wird vermutet. Der Kunde kann seine Rechte nur ausüben, wenn er NV Vebim innerhalb von 2 Monaten nach Feststellung des Mangels per eingeschriebenem Brief informiert. Die Klage des Kunden wegen verborgener Mängel verfällt 3 Monate nach dieser Mitteilung.
19. Die Verantwortung von NV Vebim für jeden Mangel, sichtbar oder unsichtbar, entfällt bei Beschädigung während der Verarbeitung, Montage oder Wartung, Änderung oder Reparatur durch den Kunden oder durch Dritte oder durch Verkauf der gelieferten Ware oder ausgeführten Arbeiten. Sie ist jedenfalls auf den direkten und vorhersehbaren Schaden an den Waren selbst oder auf den direkten und vorhersehbaren Schaden aus dem Mangel an den Arbeiten beschränkt und beträgt höchstens die von NV Vebim in Rechnung gestellten Beträge für die Lieferung oder Ausführung oder den Teil davon, auf den sich die Beanstandung bezieht, wobei die Kosten für Entfernung oder Ersatz ausgeschlossen sind.
20. Im Falle eines berechtigten Haftungsanspruchs wird NV Vebim zunächst eine technische Inspektion vor Ort durchführen, um festzustellen, ob die Ware vor Ort kostenlos repariert oder ersetzt werden kann. Der Kunde verpflichtet sich, jede erforderliche Mitwirkung zu leisten. NV Vebim ist nur zur Rücknahme und Rückerstattung verpflichtet, wenn Reparatur oder Ersatz nicht möglich sind oder wenn der Kunde nachweist, dass Reparatur oder Ersatz keinen gleichwertigen Vorteil mehr bieten. Eine etwaige Entschädigung kann niemals höher sein als der dem Kunden in Rechnung gestellte Betrag.
21. NV Vebim und/oder ihre Erfüllungsgehilfen können gegenüber dem Kunden nur vertraglich und/oder außervertraglich für Schäden infolge grober oder vorsätzlicher Fahrlässigkeit sowie für Schäden haftbar gemacht werden, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit einer Person betreffen. Die Haftung ist auf den direkten und vorhersehbaren Schaden beschränkt und beträgt höchstens die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem Schadensereignis für die betreffenden Maschinen und Arbeiten gezahlten Beträge. Jede Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
22. NV Vebim und ihre Erfüllungsgehilfen können gegenüber Dritten nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde stellt NV Vebim und/oder ihre Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz frei, für die die Haftung von NV Vebim und/oder ihrer Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Kunden in diesen Bedingungen ausgeschlossen ist.
23. Die Garantie auf Teile und Maschinen umfasst niemals mehr als die von den jeweiligen Lieferanten oder Herstellern von NV Vebim gewährte Garantie. Die Garantie umfasst ausschließlich Maschinenteile und ist auf Schäden beschränkt, die bei normalem und ordnungsgemäßem Gebrauch des Materials auftreten. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung erstattet NV Vebim keine Kosten für Reparaturen durch Dritte. NV Vebim lehnt jede direkte oder indirekte Verantwortung im Falle von Schäden an Maschinen ab, die durch falsche Verwendung oder unzureichende Wartung, durch Änderungen ohne schriftliche Zustimmung von NV Vebim, durch unsachgemäße Reparaturen des Kunden, durch normale Abnutzung oder durch Unfälle verursacht werden.
24. Im Falle höherer Gewalt (Art. 5.226 belg. ZGB) oder einer Änderung der Umstände (Art. 5.74 belg. ZGB) ist NV Vebim berechtigt, selbst wenn dies nicht zu einer dauerhaften oder absoluten Unmöglichkeit der Ausführung führt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder einseitig aufzuheben, nachdem der Kunde darüber informiert wurde. NV Vebim und/oder ihre Erfüllungsgehilfen können in keinem Fall zu Schadenersatz verpflichtet werden. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: Krieg, Streik oder Aussperrung, Witterungsbedingungen, Brand, Natur- oder sonstige Katastrophen, Epidemien und Pandemien, außergewöhnliche Knappheit von Rohstoffen oder Waren sowie behördliche Entscheidungen, die die Erfüllung der Verpflichtungen beeinflussen, unabhängig davon, ob sie bei NV Vebim oder deren Lieferanten eintreten.
25. Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums und abgeleitete Rechte an den Waren verbleiben bei NV Vebim. Darunter fallen Urheberrechte, Markenrechte, Muster- und Modellrechte sowie sonstige Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich technischer und/oder kommerzieller, patentierbarer oder nicht patentierbarer Know-hows, Methoden und Konzepte. Dem Kunden ist es untersagt, diese Rechte zu nutzen oder zu verändern.
26. NV Vebim erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsausführung, der Kundenverwaltung, der Buchhaltung und von Direktmarketingaktivitäten. Die Rechtsgrundlagen sind die Vertragserfüllung, gesetzliche Verpflichtungen und/oder berechtigte Interessen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.vebim.com.
27. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, die er NV Vebim zur Verfügung stellt, und verpflichtet sich, die Datenschutz-Grundverordnung gegenüber den Personen einzuhalten, deren personenbezogene Daten er an NV Vebim übermittelt hat, sowie in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die er von NV Vebim oder deren Mitarbeitern erhalten könnte.
28. Wird der Kunde für insolvent erklärt, beantragt er Zahlungsaufschub, wird er aufgelöst oder leitet er ein gerichtliches Reorganisationsverfahren ein, ist NV Vebim berechtigt, den/die Vertrag/Verträge mit sofortiger Wirkung zu beenden oder vollständige Vorauszahlung oder andere Sicherheiten für die Lieferung zu verlangen.
29. Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte örtlich zuständig, in deren Bezirk sich der Sitz von NV Vebim befindet, es sei denn, NV Vebim entscheidet sich gemäß Artikel 624 des belgischen Gerichtsgesetzbuches für andere zuständige Gerichte. Diese Gerichtsstandsklausel gilt auch in Eilfällen (z. B. einstweilige Verfahren).
30. Es gilt belgisches Recht. Für alle Angelegenheiten, die hierin nicht ausdrücklich geregelt sind, gilt das allgemeine Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf).
31. Im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat stets der niederländische Text Vorrang.